Kundendienst
Unser Support-Team steht Ihnen für alle Fragen jederzeit zur Verfügung
- Windows OC: Ctrl + F5
- Mаc / Аpple: Аpple + R or Cmd + R
- Linux: F5
- Gültigen Reisepaß , dass den Ein-Ausreisebestimmungen jener Länder entspricht, in denen Sie unterwegs sind.
- Visum (falls benötigt). Sie sollten nicht vergessen zu prüfen, ob Transitvisa benötigt ist.
- Krankenversicherung. Kümmern Sie sich vorher um Ihren Reisekomfort. Trotz der Visumfreiheit in einigen Ländern blieb die Voraussetzung für eine Versicherung bestehen und werden Sie aufgefordert, dies beim Grenzübergang zu zeigen.
- Rückflugticket mit festem Rückfahrt Termin. Es ist zwingend notwendig, einen Nachweis über das Rückflugticket zu haben und zu bestätigen.
- Hotelgutscheine oder Buchungsbestätigungen können ebenfalls angefordert werden, wenn die Überprüfung der Dokumente bestanden wird. Der Betrag muss den Reisekostenregelung des besuchten Landes entsprechen.
- Impfungen (wenn die Länder der Ein-/Ausreise solche Anforderungen haben oder auf eigenen Wunsch).
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Lesen Sie alle Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie reisen, sorgfältig durch.
Wenn die Fluggesellschaft einen solchen Service anbietet, haben Sie die Möglichkeit, bequemere Sitze im Flugzeug zu wählen. Zu diesem Zweck müssen Sie lediglich zum Tab "Flug-Check-in" gehen und die jeweilige Fluggesellschaft auswählen, die Check-in-Daten eingeben (dies kann die Ticketnummer, der Nachname oder der Buchungsbestätigungscode sein), Ihren Sitz wählen und danach die Bordkarte ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften für das Ausdrucken der Bordkarte am Flughafen eine zusätzliche Gebühr erheben können, die vor der Abreise bezahlt werden muss. Daher raten wir Ihnen, diese im Voraus auszudrucken. Machen Sie sich keine Sorgen! Ihr Travellizy-Team nimmt den Flug-Check-in gerne rechtzeitig vor und schickt die Bordkarte an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Achten Sie darauf, dass für bestimmte Fluggesellschaften sogar die Bordkarte verfügbar ist. Es ist dennoch notwendig, dass Sie am Check-in-Schalter am Flughafen erscheinen und einige Formalitäten erledigen, einschließlich der Gepäckaufgabe.
Check-in am Flughafen.
Selbst einchecken - Sie können auf spezielle Schalter der Fluglinie treffen, wo Sie den Check-in selbständig durchführen können, nachdem Sie Ihren Pass und/oder die Bordkarte gescannt und sogar den Gepäckanhänger für den Transport Ihres Gepäcks ausgedruckt haben. Die Verfügbarkeit solcher Check-in-Schalter hängt jedoch vom Flughafen und vom jeweiligen Beförderer ab. Klassischer Check-in am Flughafen ist ein Check-in-Schalter mit der Angabe Ihrer Flugnummer, wo der Vertreter der Fluggesellschaft Sie begrüßt, Ihre Grenzüberquerung erforderlichen Dokumente überprüft, eine Bordkarte ausstellt und Ihr Gepäck eincheckt.
Beim Kauf von Flugtickets und der Entscheidung für einen bestimmten Tarif sollten Sie darauf achten, was im Preis enthalten ist und ob es eine Liste von Dienstleistungen gibt, die zusätzlich bezahlt werden. Um ihren Kundenstamm zu erweitern, haben viele Fluggesellschaften die Tarife eingeführt, die es erlauben, nur das Handgepäck mit an Bord zu nehmen. Die Anforderungen für diese Art von Gepäck hängen vom Gepäckträger ab, aber meistens ist es 1 Platz mit einem Gewicht von 5 bis 7 kg, die maximale Größe beträgt 115 cm (55х40х20 cm) für die Economy-Klasse und 9 bis 12 kg für die Business-Klasse (die von dem spezifischen Träger abhängig ist). Wenn nach der Bezahlung des Fahrpreises nur das Handgepäck transportiert wird, und Sie jedoch entschieden haben, dass Sie Gepäck benötigen, es ist möglich, den Kauf eines solchen Service im Voraus oder direkt am Flughafen vor der Abreise zu arrangieren. Aber manchmal ist es besser, wenn Sie bestätigen der Kauf dieses Service mindestens 24 Stunden vor dem Abflug. Unsere Teammitglieder helfen Ihnen gerne weiter.
Eingetragenes Gepäck.
Wenn Sie ein Ticket gekauft haben, dessen Preis den Gepäcktransport beinhaltet, finden Sie folgende Bezeichnungen:
- Stückkonzept , was den Transport eines oder mehrerer Gepäckstücke bedeutet (abhängig von dem von Ihnen gezahlten Tarif und dem Beförderer, die Menge ist zusätzlich in Ihrem Flugticket angegeben). Es sollte beachtet werden, dass es in diesem Fall auch Gewichtsbeschränkungen gibt. Meistens ist es eine Tasche mit einem Gewicht von 20 bis 23 kg für die Economy-Klasse und 32 bis 40 kg für die Business-Klasse.
- Gewichtskonzept bedeutet, dass Sie in Ihrem Flugticket die Gewichtsbeschränkung in Kilogramm auf einmal sehen.
Gepäck für die jüngeren Mitglieder Ihrer Familie.
Babys und Kinder unter zwei Jahren haben Anspruch auf ein Gepäck bis 10 kg (wenn es im Flugticketpreis enthalten ist) und darüber hinaus für den Komfort aller Familienmitglieder, können Sie einen kleinen klappbaren Buggy oder 1 Kinderwagen oder 1 Babyautositz unabhängig von der Serviceklasse und dem Tarif (auch, wenn das Ticket keine Freigepäckmenge beinhaltet) mitnehmen. Details sollten immer mit der Fluggesellschaft Ihrer Wahl geklärt werden. Selbst wenn Sie die Dienste von bei einer bestimmten Fluggesellschaft vor der Abreise benutzen haben, trotzdem muß man vor die Reise prüfen, ob die Gepäcktransportregeln geändert haben oder nicht.
Kinder ab zwei dürfen die gleiche Menge an Gepäck wie ein Erwachsener befördern.
Eingetragenes Gepäck.
Beim Check-in am Flughafen wiegt der Mitarbeiter der Fluggesellschaft Ihr Gepäck und gibt einen speziellen Gepäckanhänger aus, mit dem Sie seinen Standort verfolgen können, wenn es verlegt wird) und akzeptiert dieses Gepäck für den Transport. Einige Self-Check-in-Schalter erlauben das Gepäck selbst zu wiegen und den Gepäckanhänger automatisch auszudrucken. In diesem Fall, Sie sollten den Gepäckanhänger am Griff Ihres Koffers befestigen und übergeben an der Kasse des Gepäcks selbst einchecken.
Verpackung und Sicherheit Ihres Gepäcks.
Für einen angenehmen Anfang Ihrer Reise lohnt es sich, das Gepäck zu packen. Eine solche Gelegenheit ist am Flughafen verfügbar für eine Gebühr, die von einem Abfahrtsort zum anderen variiert. Ansonsten können Sie im Voraus Standardhüllen (Schutzhüllen) für Koffer kaufen, mit denen Sie die Sauberkeit und das Aussehen Ihres Gepäcks bewahren können.Versichern Sie, dass genau Ihr Reiseziel in Ihrem Gepäckanhänger angegeben ist.
Gepäckschaden oder -verlust.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, bitte regen Sie sich nicht auf; Sie müssen klar verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen. Nachdem Sie festgestellt haben, dass Ihr Gepäck fehlt oder dass es beschädigt ist, sollten Sie vor Verlassen der Kontrollzone zum LOST & FOUND-Schalter gehen. Ein Mitarbeiter dieses Dienstes wird Ihnen helfen, einen Bericht über die Unregelmäßigkeiten, die sich auf Ihr Eigentum bezieht, auszufüllen, über die Bedingungen und Details der Suche zu informieren und die Kontaktdaten anzugeben. Achten Sie auf den Code, mit dem Sie Ihr Gepäck verfolgen können. Ein solches Verfahren dauert in der Regel bis zu 3 Tage, aber es hängt vom jeweiligen Beförderer und dem Ort ab, an dem Ihr Gepäck gelandet ist.
Dann können Sie die Antworten von den offiziellen Quellen erhalten:
- Visa, Impfungen, Zollamt: bereiten Sie eine Reise mit der Hilfe von individuellen Informationen aus der IATA Reiseseite vor. iata travel centre
- Gepäck: Stellen Sie sicher, dass alles richtig gemacht wird. Überprüfen Sie die Geräte, die Sie in der Kabine und im Gepäck mitbringen möchten. Und Achtung! Untersuchen Sie sorgfältig alles, was Sie über gefährliche Güter, wie Lithiumbatterien und elektronische Zigaretten, wissen müssen. Baggage und DGR guidance
- Reisen Sie mit einem Haustier oder planen Sie, es an Bord mitzunehmen? Empfehlungen auf der IATA-Webseite. Es gibt spezielle Behälter für Ihre Lieblingstiere. Live animals
- Passagierrechte: Flugverspätungen, Gepäckverlust oder -schäden, Rückerstattungen oder Ersatz usw. Mit anderen Worten, auf der IATA-Webseite erhalten Sie alles, was Sie über Ihre Rechte nach internationalen Standards wissen müssen. Consumer protection
Adresse:
Potsdamer Str. 92
10785 Berlin Germany
Gründerin und Geschäftsführerin:
Tetiana Bovkun
Unternehmensregister:
Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 195619 B
VAT ID: DE317962340
Kontakte:
Telefon: +49 (0) 30 261 018 16
Email: ceo@travellizy.com
ALLE PASSAGIERE, DEREN ENDGÜLTIGES REISEZIEL ODER ZWISCHENSTOPP IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ABKOMMEN DIE GESAMTE REISE EINSCHLIESSLICH ALLER TEILABSCHNITE IN EINEM LAND BETREFFEN KÖNNEN; DIESE ABKOMMEN SIND ALS MONTREALER KONVENTION BEKANNT BZW. ALS DEREN VORLÄUFER WARSCHAUER KONVENTION, EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS WARSCHAUER KONVENTIONSSYSTEM). DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT WIRD FÜR DIESE PASSAGIERE VON DEM JEWEILS GELTENDEN ABKOMMEN ZUZÜGLICH BESONDERER FRACHTVERTRÄGE ALS TEIL DER ANWENDBAREN TARIFE GEregelt und ggf. EINGEschränkt.
HINWEIS zu Haftungsbeschränkungen
Ihre Reise kann unter die Montrealer Konvention bzw. das Warschauer Konventionssystem fallen; in diesem Fall regelt und ggf. beschränkt die jeweilige Konventionen die Haftung der Fluggesellschaft bei Todesfall oder Personenschäden, Beschädigung oder Verlust von Gepäck sowie Verspätungen.
Wenn die Montrealer Konvention gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:
- Es gibt keine finanziellen Obergrenzen bei Todesfall oder Personenschäden.
- Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäckstücken liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 1288 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 1.500,- bzw. US$ 1.700,-) pro Passagier.
- Bei Folgeschäden aufgrund Verzögerungen Ihrer Reise liegt die Obergrenze in den meisten Fällen bei 5.346 Sonderziehungsrechten (ca. EUR 6.600,- bzw. US$ 7.300,-) pro Passagier.
EU-Verordnung Nr. 889/2002 schreibt vor, dass Fluglinien der Europäischen Union die Bedingungen der Montrealer Konventionsgrenzen auf sämtliche Flugbeförderungen von Passagieren und deren Gepäck anzuwenden haben. Viele Nicht-EU-Fluglinien haben sich ebenfalls bei der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck entschieden, diese Regelungen einzuhalten.
Wenn das Warschauer Konventionssystem gilt, sind die Haftungsobergrenzen wie folgt:
- 16.600 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20.000,- bzw. US$ 20.000,-) bei Todesfall oder Personenschäden, falls das Den Haager Protokoll zu der Konvention gilt, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 10.000,- bzw. US$ 10.000,-), wenn nur die Warschauer Konvention alleine anwendbar ist. Viele Fluggesellschaften haben freiwillig auf diese Haftungsbeschränkungen in ihrer Gesamtheit verzichtet, und US-amerikanische Vorschriften fordern für alle Reisen zu, von oder mit Zwischenstopp in den USA eine Obergrenze nicht unter US$ 75.000,-.
- 17 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 20,- bzw. US$ 20,-) pro kg bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck, und 332 Sonderziehungsrechte (ca. EUR 400,- bzw. US$ 400,-) bei nicht aufgegebenem Gepäck.
- Die Fluglinie kann ebenfalls für Folgeschäden von Verspätungen haftbar sein.
Weitere Information bezüglich der für Ihre Reise geltenden Obergrenzen erhalten Sie von der Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise die Beförderung durch verschiedene Fluggesellschaften umfasst, sollten Sie sich bezüglich der geltenden Haftungsobergrenzen an jede Fluggesellschaft einzeln wenden.
Ungeachtet dessen, welche Konvention für Ihre Reise gilt, können Sie eine höhere Haftungsobergrenze bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck in Anspruch nehmen, falls Sie bei der Gepäckabgabe eine gesonderte Erklärung zum Wert Ihres Gepäcks abgeben und die gegebenenfalls anfallenden Zusatzgebühren entrichten. Wenn der Wert Ihres Gepäcks die geltende Haftungsobergrenze überschreitet, sollten Sie wahlweise vor Antritt der Reise das Gepäck vollständig versichern lassen.
Klagefrist: Jede Schadensersatzklage vor Gericht muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Ankunftsdatum des Flugzeugs eingereicht werden bzw. zwei Jahre ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen. Gepäckbezogene Ansprüche: im Fall einer Beschädigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Mitteilung an die Fluggesellschaft erfolgen, bei einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum, an dem es dem Passagier wieder zur Verfügung gestellt wurde.
Verweis auf Bedingungen, die durch Bezugnahme Teil des Vertrags werden
- Ihr Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, über die Ihr Flugtransport erfolgt - ob international, national oder als Inlandsteil einer internationalen Reise -, unterliegt diesem Hinweis; allen Verweisen oder Belegen der Fluggesellschaft; sowie den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen) der Fluggesellschaft und der damit verbundenen Gesetze, Vorschriften und Verfahrensweisen (Vorschriften) sowie allen anwendbaren Gebühren.
- Falls die Beförderung durch mehrere Fluggesellschaften erfolgt, können für jede Fluggesellschaft unterschiedliche Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbare Gebühren gelten.
- Die Geschäftsbedingungen, Vorschriften und anwendbaren Gebühren jeder Fluggesellschaft werden aufgrund dieses Hinweises durch Bezugnahme Teil Ihres Beförderungsvertrags.
- Die Geschäftsbedingungen beinhalten unter anderem:
- Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Personenschäden oder Todesfall von Passagieren.
- Bedingungen und Beschränkungen für die Haftung der Fluggesellschaft bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Waren und Gepäck, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Waren.
- Vorschriften zur Abgabe einer Erklärung bei höherem Gepäckwert und zur Zahlung gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Gebühren.
- Die Geschäftsbedingungen und Haftungsobergrenzen der Fluggesellschaft gelten auch für die Tätigkeit der Beauftragten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der Fluggesellschaft, einschließlich aller Personen, die der Fluggesellschaft Ausrüstung liefern oder Dienstleistungen erbringen.
- Haftungseinschränkungen einschließlich der Fristen, innerhalb derer Passagiere Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen bzw. Klage einreichen müssen.
- Vorschriften zu Rückbestätigungen oder Reservierungen; Check-In-Zeiten; Inanspruchnahme, Dauer und Gültigkeit von Flugbeförderungsleistungen; sowie das Recht der Fluggesellschaft, eine Beförderung abzulehnen.
- Rechte der Fluggesellschaft und Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaft bei Verspätung oder Nichterbringung einer Leistung, einschließlich Flugplanänderungen, Wechsel zu alternativen Fluggesellschaften oder Flugzeugen und Umleitung, und, soweit von anwendbaren Gesetzen vorgeschrieben, die Verpflichtung der Fluggesellschaft, Passagiere über die Identität der abwickelnden Fluggesellschaft oder des Ersatzflugzeugs zu informieren.
- Das Recht der Fluggesellschaft, allen Passagieren die Beförderung zu verwehren, die anwendbare Gesetze nicht einhalten oder nicht sämtliche erforderlichen Reisedokumente vorlegen.
- Weitere Informationen zu Ihrem Beförderungsvertrag sowie zur Anforderung einer Kopie davon erhalten Sie dort, wo Flugtickets der Fluggesellschaft vertrieben werden. Viele Fluggesellschaften bieten diese Informationen auch auf ihren Webseiten an. Soweit durch anwendbares Recht vorgeschrieben haben Sie Anspruch darauf, den gesamten Text Ihres Beförderungsvertrags am Flughafen und den Vertriebsstellen der Fluggesellschaft einzusehen, und auf Anfrage von jeder Fluggesellschaft kostenfrei eine Kopie postalisch oder durch andere Versandarten zu erhalten.
- Falls eine Fluggesellschaft Flugbeförderungsleistungen verkauft oder Gepäck annimmt, dabei aber die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft angibt, tut sie dies nur in der Eigenschaft als Beauftragte der anderen Fluggesellschaft.
SIE KÖNNEN IHRE REISE NICHT ANTRETEN, FALLS SIE NICHT ALLE ERFODERLICHEN REISEDOKUMENTE WIE REISEPASS UND VISUM BESITZEN.
MANCHE REGIERUNGEN KÖNNEN IHRER FLUGGESESSCHAFT VORSCHREIBEN, INFORMATION ZU PASSAGIERDATEN HERAUSZUGEBEN ODER DEN ZUGRIFF DARAUF ZU GESTATTEN.
NICHTBEFÖRDERUNG: Flüge können überbucht werden, daher besteht in geringem Maße die Gefahr, dass kein Platz für den Flug verfügbar ist, obwohl Ihre Reservierung bestätigt wurde. In den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, falls Ihnen die Beförderung mit dem gebuchten Flugzeug umständehalber verwehrt wird. Soweit von anwendbarem Recht vorgeschrieben muss die Fluggesellschaft zuerst nach Freiwilligen suchen, ehe jemand zwangsweise die Beförderung mit dem Flugzeug verwehrt wird. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft bezüglich der vollständigen Regelungen für Auszahlung des Schadensersatzes bei Nichtbeförderung (Denied Boarding Compensation - DBC) sowie Informationen zu den Boarding-Prioritäten der Fluggesellschaft.
GEPÄCK: Ein die Richtwerte überschreitender Warenwert kann bei bestimmten Arten von Gegenständen angegeben werden. Manche Fluggesellschaften wenden bei zerbrechlichen, wertvollen oder verderblichen Gegenständen Sonderregelungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Aufgegebenes Gepäck: Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann. Fluggesellschaften berechnen oft darüber hinausgehende Gepäckmengen mit einer Gepäckgebühr. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Handgepäck (nicht aufgegebenes Gepäck): Fluggesellschaften gewähren meist eine bestimmte Menge an Handgepäck als Freigepäck, die von der Fluggesellschaft festgelegt wird und je nach Klasse und/oder Route verschieden ausfallen kann Es wird empfohlen, Handgepäck auf ein Minimum zu beschränken. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Falls Ihre Reise über mehrere Fluggesellschaften abläuft, kann jede davon unterschiedliche Gepäckvorschriften festlegen (Hand- und aufgegebenes Gepäck). BESONDERE GEPÄCKHAFTUNG BEI REISEN IN DIE USA: Bei Inlandsflügen innerhalb der USA schreiben die Bundesgesetze vor, dass die Haftungshöchstgrenze einer Fluggesellschaft für Gepäck bei mindestens US$ 3,500.00 pro Passagier liegt bzw. dem aktuell von 14 CFR 254.5 vorgeschriebenen Betrag.
CHECK-IN-ZEITEN. Die auf dem Flugplan/Bestätigung angegebene Zeit ist die Abflugzeit des Flugzeugs. Die Abflugzeit ist nicht die Zeit, zu der Sie einchecken müssen, noch die Zeit, zu der Sie zum Einstieg bereit stehen müssen (Boarding-Zeit). Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen den Einstieg verwehren, wenn Sie zu spät kommen. Die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Check-In-Zeiten sind der späteste mögliche Zeitpunkt, zu dem Passagiere noch für den Mitflug akzeptiert werden können; die von Ihrer Fluggesellschaft angegebenen Boarding-Zeiten sind der späteste Zeitpunkt, an dem Passagiere sich am Einstiegtor einfinden dürfen, um noch mitgenommen zu werden.
GEFAHRGÜTER. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gefahrgüter nicht in aufgegebenem oder Handgepäck enthalten sein, falls dies nicht ausdrücklich gestattet worden ist. Zu Gefahrgütern gehören unter anderem: komprimierte Gase, ätzende Mittel, Explosivstoffe, brennbare Flüssigkeiten und Materialien, radioaktives Material, oxidierende Materialien, Giftstoffe, ansteckende Substanzen und Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten. Aus Sicherheitsgründen können noch weitere Einschränkungen gelten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft.
GEFAHRGÜTER
Unten angegebene Waren nicht einpacken oder mit an Board bringen, ohne vorher Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft zu halten.
GEFÄHRDEN SIE NICHT IHRE EIGENE SICHERHEIT ODER DIE IHRER MITREISENDEN.
WENDEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN IHRE FLUGGESELLSCHAFT.
Übersetzungen und weitere nützliche Reiseinformationen finden Sie auf der Website der IATA: